Recht

Abbruch & Entkernung: erlaubnisfreie Arbeiten

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5 Min.

Nicht jeder Rückbau ist genehmigungspflichtig – und nicht jeder Rückbau ist erlaubnisfrei. Dieser Ratgeber zeigt die Grenzen, damit Ihr Projekt weder unnötig lange dauert noch rechtliche Probleme entstehen.

Was wir als Handwerksbetrieb ausführen dürfen

Wir führen Rückbau- und Entkernungsarbeiten aus, die keine Genehmigungspflicht und keine statische Änderung an tragenden Bauteilen auslösen. Dazu gehören:

  • Rückbau von nicht-tragenden Trennwänden (Trockenbau, Ziegelvorwände)
  • Entkernung von Innenausbau (Böden, Wandbekleidungen, Türen, Zwischenwände)
  • Wanddurchbrüche bis zur Größe eines Standard-Türsturzes bei nicht-tragenden Wänden
  • Rückbau von Einbaumöbeln, Estrichen und Fußbodenaufbauten
  • Sortenreine Entsorgung nach KrWG

Wo wir eine Fachplanung brauchen

Sobald tragende Wände betroffen sind, brauchen wir vor Beginn eine statische Freigabe (Statiker). Bei Wanddurchbrüchen in tragenden Wänden ist zusätzlich in der Regel eine Bauanzeige oder Baugenehmigung erforderlich. Wir arbeiten hier mit einem Berliner Statiker-Netzwerk zusammen und übernehmen die Koordination.

Denkmalgeschützte Gebäude

In Berliner Altbauten unter Denkmalschutz braucht bereits der Rückbau von Fußböden, Türen oder Stuckelementen eine denkmalrechtliche Genehmigung. Wir prüfen den Denkmalstatus vor Angebotserstellung und weisen auf notwendige Anträge hin.

Schadstoffe im Bestand

In Berliner Gebäuden vor 1990 sind Asbest (in alten Fliesenklebern, Dichtungen, Fensterkitten), KMF-Dämmung und alte PAK-Beschichtungen mögliche Themen. Wir prüfen im Angebot, wo Verdachtsflächen liegen und ob eine Schadstoffuntersuchung durch ein Fachlabor sinnvoll ist. Rückbau erfolgt dann nach TRGS 519.

Entsorgung – der oft unterschätzte Kostenblock

Ein sauberes Angebot benennt die Entsorgungskosten getrennt: Bauschutt, Gips, Metall, Holz, Fenster/Türen, gefährliche Abfälle. Sortenreine Trennung ist Pflicht (KrWG) und macht in der Regel 15–25 % der Rückbaukosten aus.

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