„Handwerker mieten“ klingt einfach – ist rechtlich aber zwei völlig verschiedene Dinge. Vermittlung und Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) unterscheiden sich in Vertragspartnern, Weisungsrecht und Haftung. Wer das verwechselt, riskiert erhebliche Nachforderungen.
Was Vermittlung ist
Bei einer Vermittlung bringen wir als Vermittler Auftraggeber und ausführenden Handwerker bzw. Handwerksbetrieb zusammen. Der Werkvertrag wird direkt zwischen Ihnen und dem Handwerksbetrieb geschlossen. Das Weisungsrecht liegt beim Handwerksbetrieb (nicht bei Ihnen), die Ausführung erfolgt in dessen Eigenverantwortung. Sie zahlen an den Betrieb – wir erhalten eine Vermittlungsprovision.
Was Arbeitnehmerüberlassung wäre
Bei einer Arbeitnehmerüberlassung (nach AÜG) stellt ein Verleiher einen Arbeitnehmer für eine bestimmte Zeit an einen Entleiher ab. Das Weisungsrecht geht dabei auf den Entleiher (Sie) über – der Arbeitnehmer wird in Ihre Betriebsabläufe eingegliedert. Dafür braucht der Verleiher eine ANÜ-Erlaubnis nach § 1 AÜG. Ohne diese Erlaubnis ist die Überlassung nach § 9 AÜG unwirksam – mit Folgen (Scheinselbstständigkeit, fingierte Arbeitsverhältnisse, sozialversicherungsrechtliche Nachforderungen).
Warum wir ausschließlich vermitteln
Moreira Construction ist Personal- und Gewerkevermittler, nicht Arbeitnehmerüberlasser. Wir bringen selbstständige Handwerker und Handwerksbetriebe mit Auftraggebern zusammen – klar getrennt, mit direkter Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und ausführendem Betrieb. So bleibt die rechtliche Zuordnung eindeutig und der Bau kann ohne AÜG-Risiken laufen.
Was das für Sie als Auftraggeber bedeutet
Konkret:
- Sie schließen den Vertrag direkt mit dem Handwerksbetrieb (Werk- oder Dienstvertrag).
- Die Weisungen zur Bauausführung erteilt der Betrieb selbst, nicht Sie.
- Der Betrieb trägt die Verantwortung für Sozialabgaben, Steuern, Berufshaftpflicht.
- Wir prüfen vor Vermittlung, ob der Betrieb Handwerksrolle, Gewerbeanmeldung und Berufshaftpflicht nachweisen kann.
- Unsere Vergütung ist eine transparente Vermittlungsprovision – kein Stundenaufschlag auf Handwerkerstunden.
Wann ANÜ tatsächlich der richtige Weg wäre
Wenn Sie einen Handwerker fest in Ihre Bauleitung einbinden, Weisungen erteilen und feste Arbeitszeiten vorgeben wollen, brauchen Sie eine ANÜ – oder eine Anstellung. Beides ist nicht unser Modell. Für diese Fälle empfehlen wir Ihnen einen ANÜ-lizenzierten Personaldienstleister.